Leistungen

Psychotherapeutischen Leistungen sind als Heilbehandlung (heilkundliche Psychotherapie) umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG.

Erstgespräch/ Psychotherapeutische Sprechstunde (45 Min)60 Euro

Die angegebenen Preise beziehen sich immer auf eine Einheit von 50 Minuten und orientieren sich an den EBM Ziffern der Psychotherapie:

Einzeltherapie, Psychotherapeutische Akuttherapie, Krisenintervention100 Euro
Traumatherapie/ EMDR / traumabezogene Frühintervention100 Euro
Vorträgeauf Anfrage

Termine erfolgen nach Vereinbarung, die Bezahlung des Honorars erfolgt bar im Anschluss an die Therapiesitzung.

Bitte beachten Sie die gesonderten Informationen zur Abrechnung über die privaten und gesetzlichen Krankenkassen auf meiner Seite.

Zusatzversicherung/ Private Krankenversicherung

Wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, so können die Kosten für Psychotherapie durch einen Heilpraktiker – je nach Vereinbarung und gewähltem Tarif – zum Teil übernommen werden.

Hierzu kann Ihnen ihre Kasse genaue Informationen geben, ob sie aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) die sogenannten 19er Ziffern (Psychotherapie) erstattet werden.

Bitte klären Sie die Kostenerstattung im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab.

Kostenerstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen

Aktuell sind – nach einem aktuellen Urteil – die Chancen der Kostenübernahme durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie sehr gering. Ein Anspruch auf Kostenerstattung von psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen kann sich nur in besonderen Situationen (z.b. in Notfällen) ergeben.  Die Anspruchsgrundlage ist § 13 Abs. 3 SGB V zu entnehmen. Versicherte haben nur die Möglichkeit, Kosten von Heilpraktikerbehandlungen (teilweise) ersetzt zu bekommen, wenn dies als freiwillige Satzungsleistung ihrer Krankenkasse vorgesehen ist.

Ich bin gerne bereit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, möchte Ihnen jedoch keine allzu großen Hoffnungen machen, dass dieser Aussicht auf Erfolg haben wird.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit bei Vereinen für Opfer von Gewalttaten einen Kostenerstattungsantrag zu stellen. Dies könnten wir gerne in eine Erstgespräch besprechen.

Sollten Sie keine Zusatzversicherung haben oder die Kosten nicht erstattet bekommen, so besteht die Möglichkeit, diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Zuvor wird i.d.R. jedoch vom Finanzamt ein ausgefülltes amtsärztliches Attest benötigt.

Vorteile als Selbstzahler

  • Gegenüber den Krankenkassen, Institutionen, Versicherten und dritten genießen sie eine absolute Vertraulichkeit (Schweigegebot).
  • Die gesetzlichen Krankenkassenversicherungen zahlen psychotherapeutische Leistung bei „sogenannten Krankheitswert“. Häufig kann eine Frühintervention jedoch die Entstehung einer Krankheit vermeiden. Bei Selbstzahlern gibt es keine Bedingungen bezüglich Ihres Anliegens und es muss auch kein Bericht über ihren Gesundheitszustand verfasst werden, der dann an die Krankenkasse geht.
  • Als Selbstzahler haben Sie die freie Möglichkeit, Psychotherapie auf Ihre Bedürfnisse hin abzustimmen.
  • Eine Sperrfrist von zwei Jahren gibt es nicht.
  • Sie haben die Möglichkeit die Dauer der Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen (natürlich nach einer Aufklärung und Empfehlung) selbst zu bestimmen, ganz ohne Zeitdruck.
  • Die Wartezeiten eines Therapieplatzes sind i.d.R. kürzer
  • Sie haben keine mehrwöchige Unterbrechung zwischen dem Erstgespräch und einer möglicherweise dann folgenden Therapie
  • Nachweislich haben Menschen, die selbst in eine eigene gewählte Unterstützung investieren, eine höhere Motivation, ihr Ziel zu erreichen.
  • Die psychotherapeutischen Stunden sind i.d.R. von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Steuererklärung/ Steuerliche Absetzbarkeit/ Psychotherapie

Sollten Sie keine Zusatzversicherung haben oder die Kosten nicht erstattet bekommen, so besteht die Möglichkeit, diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Zuvor wird i.d.R. jedoch vom Finanzamt ein ausgefülltes amtsärztliches Attest benötigt.